Welche Finanzprodukte sind vom €uro-Crash betroffen?

gebrochener Euro vor zerbrochener Bank

Finanzprodukte

Allen voran sind hier des Deutschen liebste Finanzprodukte zur Altersvorsorge, die Kapitallebens- und Rentenversicherung. Als ich im Jahre 1995 diese Verträge als „legalen Betrug“ bezeichnete, erhaschte ich nur wenig verständnisvolle Blicke. Als in den letzten Jahren die Versicherungen begannen, ihren Versicherten Jahr für Jahr sinkende Ablaufleistungen mitzuteilen, hätte sich so mancher
gewünscht, bereits im Jahr 1995 gekündigt bzw. nie abgeschlossen zu haben.

Doch die Situation hat sich seit dem Jahr 2008 massivst verschärft. Der Bundesregierung wurde klar, dass nicht nur die Banken gerettet werden müssen, sondern in naher Zukunft auch die Versicherungsgesellschaften. Da der Regierung bewusst ist, dass eine weitere Rettung sowohl von Banken als auch Versicherungen nicht möglich ist, wurde der Artikel 89 VAG geändert. Hierin steht wortgemäß:

§ 89 VAG Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen,
besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorausbezahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und
-abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.

(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere
Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die
Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

Was heißt das für die Finanzprodukte?

Im Klartext heißt das: Sollte ein Versicherungsunternehmen in Schieflage geraten, dann dürfen die Versicherungsleistungen nicht mehr an die Versicherten ausbezahlt werden. Im Ernstfall zwingt man Sie als Versicherungsnehmer, Ihre Beiträge weiter zu bezahlen. Die Versicherungen dagegen können aufgrund dieser Gesetzgebung jede Form der Auszahlung verbieten, falls die Gefahr eines Konkurses besteht. Dabei lassen Formulierungen wie „zeitweilig“ großen Spielraum für Interpretationen. Wer ganz sicher gehen will, sollte intensiv darüber nachdenken, die eigene Kapitallebens- oder Rentenversicherung zu kündigen. (Bitte vorher die Notwendigkeit des Versicherungsschutzes prüfen und ggfs. eine kostengünstige Risikolebensversicherung abschließen.) Bereits heute stehen einige Versicherungsunternehmen kurz vor der Insolvenz. Andere stehen auf der Kippe. Altverträge mit garantierten Zinsversprechen über 3,5% bis 4% können nur noch mit Hilfe von neuen Geldern bedient werden. Bis zu 75% der laufenden Versicherungsbeiträge verwendet man jetzt dazu, um Altverträge auszubezahlen. Das heißt, lediglich 25% legt man an und dies in Bundesanleihen mit zurzeit 0,165% Verzinsung.

Wissen Sie, wie viele Jahre Sie brauchen, um in diesem Szenario wieder 100% zu erzielen, also nur Ihr eingesetztes Geld zurückzuerhalten? Sitzen Sie gut? Das sind 840,87 Jahre. Und da ist noch nicht einmal der Kaufkraftverlust durch die Inflation eingerechnet! Damit ist die „altbewährte“ Kapitallebens- und Rentenversicherung zur Risikoanlage Nummer eins geworden.

Versicherungen als Refinanzierungsinstrument

Noch einmal zurück zur Hypo Real Estate. Der vernünftige Leser mag sich fragen, warum hat der Staat mit aller Macht die Insolvenz der Hypo Real Estate vermieden? Die Antwort ist einfach und erschreckend zugleich. Seit jeher dienen Kapitallebens- und Rentenversicherungen dem Staat als Refinanzierungsinstrument. Das heißt, die Versichertengelder werden in Staatsanleihen oder anderen Anleihen mit festem Zins investiert. Da die Gesamtheit der
Versicherungen zum Zeitpunkt der bevorstehenden HRE-Insolvenz über 70% der wertlosen Anleihen hielten und nach wie vor halten, waren und sind die Versicherungsersparnisse der Deutschen massivst gefährdet. Es handelt sich hierbei vermutlich um eine Summe von 350 Milliarden € (350.000.000.000). Wie bereits erwähnt, soll die Insolvenzabwendung bisher über 2 Billionen € (2.000.000.000.000) verschlungen haben.

Hier können Sie sehen, wie teuer wir Politikerlügen bezahlen müssen. Ein vernünftiger Mensch hätte die HRE-Insolvenz zugelassen und dem deutschen Steuerzahler die 350.000.000.000 € garantiert. Allerdings hätte hier das Problem offen zugegeben werden müssen, was Politiker bekanntlich nicht sehr gerne tun.

Mein dringender Tipp an Sie:

Steigen Sie jetzt aus diesen gefährlichen Finanzprodukten aus und holen Sie das Geld zurück, das Sie jetzt noch bekommen können. Alternativ können Sie Ihren Vertrag auch verkaufen. Dazu gibt es spezielle Dienstleister, die diese Verträge von Ihnen aufkaufen. Der Vorteil ist: Bereits nach 18 Tagen zahlt man Ihnen dort Ihr Guthaben aus. Dadurch können Sie sehr viel schneller als bei Eigenkündigung Ihr Geld neu investieren.

2 Kommentare

  1. Hallo Herr Schubeck,
    geht der Verkauf auch von einer Firmendirktversicherung die als Altersversorgung für mich als Gesellschaftender Geschäftsführer abgeschlossen wurde? Eine Kündigung wurde von Seitens der Generalli schon abgelehnt, konnte sie nur Beitragsfrei stellen und die Rosenheimer Unterstützungskasse läuft leider noch weiter. Sind das Sonderfälle oder greift da auch das veräußern?
    Hätten Sie freundlicher Weise hier einen Kontakt für mich?
    Vielen Dank im voraus und ein schönes Wochenende
    Liebe Grüße aus Paraquay
    Manfred Paulus

  2. Seit vielen Jahren bin ich eine sehr zufriedene Kundin von Herrn Schuhbeck, er hat mich immer gut beraten und ich kann ihn nur wärmstens empfehlen.

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