Erhaltung der Konsumfähigkeit im Alter (Rente & Pension)

gebrochener Euro vor zerbrochener Bank

Gesetzliche Rente für Erwerbstätige

Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland dient vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten. Daneben unterliegen weitere Personen der Versicherungspflicht, aber auch eine freiwillige Versicherung ist möglich.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren. Die Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene Rente. Stichwort: Generationenvertrag. Es gibt erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, die vor allem für nicht beitragsgedeckte Leistungen wie beispielsweise Kindererziehungszeiten verwendet werden.

Wer Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, erhält nach geltender Rechtslage eine Rente ohne Zu- oder Abschläge. Jeder spätere Rentenbeginn erhöht die Rente, jeder frühere Rentenbeginn mindert sie (Ausnahme: 45 Jahre Beitragszahlung).

Höhe der Renten

Die Höhe der Rente ist vor allem von der Anzahl und der Höhe der während des Versicherungslebens eingezahlten Beiträge abhängig. Die Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Die monatliche Rente wird nach der Rentenformel berechnet, indem die Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Dadurch ergibt sich ein Höchstbeitrag, der seit 01.01.2016 auf 6.200 € für Westdeutschland und auf 5.400 € für Ostdeutschland festgelegt ist. Höchstbeiträge und maximal mögliche Einzahlungsdauer bewirken die höchstmögliche Rente, die seit 01.01.2016 bei 2.905 € (brutto, d.h. vor Steuern) für Westdeutschland und 2.520 € für Ostdeutschland liegt.

3,7 Millionen Rentner leben in Deutschland mit einer gesetzlichen Rente von unter 300 € im Monat. Sechs Millionen Rentner erhalten bis zu 500 €. 13 Millionen Senioren, rund 72 Prozent, erhielten 2012 eine Rente von bis zu 1.000 € im Monat.

Also jetzt schon keine rosigen Aussichten, wenn Sie sich nur auf die staatliche Rente verlassen.

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Beamtenpension

Die Pension ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben.

Höhe der Pension

Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375%, so dass man nach 40 Jahren den höchstmöglichen Wert von 71,75%
der maßgeblichen Bezüge erreicht.

Wird ein Beamter ohne vorliegende Dienstunfähigkeit auf eigenen Wunsch vor Ablauf des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt, so werden seine Ansprüche um 3,6% pro Jahr (0,3% pro Monat) des vorzeitigen Austrittes gekürzt.

Wie sicher die Auszahlung der Beamtenbezüge in der Zukunft sein wird, hängt ganz wesentlich davon ab, welche Auswirkungen eine Währungsreform haben wird. Auch hier gilt: Wenn Sie sich nur auf die staatliche Pension verlassen, dann gehen Sie vermutlich ein sehr großes Risiko ein.

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Rente und Pension berechnen

Ob Sie jetzt eine Rente oder eine Pension erwarten (erhoffen) dürfen, Sie werden in jedem Fall eine Versorgungslücke zu Ihrem heutigen Netto haben. Damit Sie die Möglichkeit haben, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, sollten Sie für sich persönlich erst einmal berechnen, was Ihnen Vater Staat als staatliche Rente oder Pension verspricht.

Sie benötigen hierzu Ihren letzten Rentenbescheid. Dann gehen Sie zum staatlichen Rentenrechner. Einfach hier klicken!
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