Vollmachten: Selbst bestimmt statt fremd bestimmt (2016)

gebrochener Euro vor zerbrochener Bank

Wie Sie mit Vollmachten sich selbst, Ihre Familie und Ihr Geld vor dem staatlichen Zugriff schützen können!

Nicht nur die Griechenlandkrise kann zum Verlust Ihres Geldes führen!

Griechenlandkrise, Eurokrise, Bargeldabschaffung, Eurocrash – täglich prasseln Horrormeldungen über uns herein. Die Auswirkungen des Eurocrashs, wie den Verlust eines Großteils Ihres Papiergeldvermögens (z.B. Bankpapiere, Anleihen oder Lebensversicherungen) können Ihr Leben entscheidend verändern. Aber auch ohne Inflation, ohne Abschaffung des  500 Euro-Scheins und des 200 Euro-Scheins und ohne Finanzprobleme jeglicher Art, laufen Sie Gefahr nicht mehr selbst über Ihr Geld frei verfügen zu können. Ein Unfall oder eine Krankheit können von einem Moment zum anderen zu einer völligen Veränderung der Lebensumstände führen. So kann z. B. der Fall eintreten, dass bisher gesunde Menschen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können.

Die allgemeine Meinung ist nicht richtig!

Es herrscht die Meinung vor, dass nahe Angehörige oder Ehepartner jederzeit die Belange des betroffenen Familienmitglieds vertreten können. Das ist so nicht richtig! Haben Sie keine speziellen, rechtsverbindlichen Regelungen getroffen, wird von Amts wegen ein fremder Mensch mit diesen Aufgaben betraut. Im Auftrag des Betreuungsgerichts wird dieser fortan Ihre Lebenssituation und die Ihrer Angehörigen maßgeblich beeinflussen. Er kann nach §1896 BGB über alles bestimmen: Unterbringung, Vermögen, ärztliche Versorgung, Postempfang und Telefongespräche. 

Ein Praxisfall schockiert!

Welche Nachteile sich durch eine Fremdbestimmung ergeben können, zeigt sich am Beispiel von Peter T.: Seit neun Jahren ist er in einem Pflegeheim untergebracht, liegt im Wachkoma. Bei einem Unfall erlitt der damals 54 jährige eine Hirnschädigung. Er erhält eine Rente und die Unfallversicherung hat einen sechsstelligen Betrag auf sein Konto überwiesen. Aber: Es liegt keine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht vor. So darf seine Ehefrau nicht über das dringend benötigte Geld verfügen und muss über jede geplante Ausgabe einen Antrag bei Gericht stellen. Daneben hat sie die Kosten für den gerichtlich bestellten Betreuer zu tragen.

Nur 5 % der Deutschen haben eine Vorsorgeregelung getroffen!

Peter T. ist Teil von 95 Prozent der Betroffenen, die ihre Angelegenheiten nicht vorher geregelt haben. Damit Sie hier auf der „sicheren Seite“ sind, benötigen Sie drei rechtskonforme Dokumente: Die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht, bei Selbstständigen zusätzlich die Unternehmervollmacht. Die Urkunden müssen konkret verfasst, aktuell und situationsbezogen sein. Sie sind rechtlich bindend und im Bedarfsfall im Original vorzulegen. Ganz wichtig bei der Patientenverfügung, die manchmal auch Patientenvollmacht genannt wird, ist die uneingeschränkte Verfügbarkeit. Denn was nützt es Ihnen, wenn der Notarzt eine medizinisch notwendige Entscheidung sofort treffen muss und sich Ihre Patientenverfügung in Ihrem befindet. Spezielle Dienstleister bietet hierzu einen 24-Stunden–7-Tage-die-Woche-Service an, der die Verfügbarkeit sicherstellt.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, ob – und ggfs. mit welchen Einschränkungen – eine ärztliche Behandlung erfolgen soll. Durch das Dokument können Sie einen Bevollmächtigten, sowie den behandelnden Arzt anweisen, welche Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen sind, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung dient der Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung durch einen fremden Dritten. Damit können Sie für den Fall einer Betreuungsnotwendigkeit Ihre Interessen auch hier im Voraus absichern. Ihre Verfügung wird an das für die Betreuerbestellung zuständige Betreuungsgericht gerichtet. Diese Verfügung ist rechtlich bindend, wenn der Inhalt Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht erstreckt sich speziell auf die Bereiche Finanzen, Post und Behörden sowie einen eventuellen Immobilienverkauf. Sie ermöglicht Ihnen im Fall einer eventuell eintretenden Geschäftsunfähigkeit die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten. Sie als Vollmachtgeber können eine oder mehrere Personen bestimmen, die Ihre Interessen im Bedarfsfall vertreten sollen.

Bereits in gesunden Tagen für den Notfall Vorsorge treffen

Gerade hinsichtlich der Griechenland-Krise und der damit verbundenen Euro-Krise ist mit gewaltigen Turbulenzen auf den Finanzmärkten zu rechnen. Die Inflation wird steigen, der 200-Euro-Schein und er 500-Euro-Schein werden abgeschafft, bis hin zur kompletten Bargeldabschaffung. Ein amtlich bestellter Betreuer wird kaum Ihre mündelsicheren Lebensversicherungen oder Staatsanleihen kündigen, selbst wenn diese heute zu den riskantesten Geldanlagen zählen. Damit diese, für Sie wichtigen, Entscheidungen auch bei einer (vorübergehenden) Betreuungssituation weiterhin in Ihrem Interesse getroffen werden können, haben Sie die Möglichkeit mittels Vollmacht einen Betreuer Ihrer Wahl zu bestimmen.

Wo gibt es rechtskonforme Vollmachten?

Abzuraten ist davon, dass Sie auf Formulare aus dem Internet vertrauen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Leicht kann es Ihnen passieren, dass Sie aus Unwissenheit Fehler begehen, die unliebsame Konsequenzen zur Folge haben. Bei der Erstellung der Urkunden sollten Sie unbedingt fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, die Anwalt, Notar oder spezialisierte Dienstleister auch mit Aktualisierungsservice bieten können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert